Ausgangslage
Bereits am 20.12.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht (FinStabDEV). Mit der FinStabDEV wird die Deutsche Bundesbank künftig befugt sein, Daten über Wohnimmobilienfinanzierungen zu erheben, um die Gefahr einer Immobilienblase zu erkennen und — falls nötig — rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten.
Aufgrund des geschichtlich wohl einmaligen Geschehens rund um die Sars-Cov2-Pandemie war die Veröffentlichung der finalen Rechtsverordnung erst Anfang 2021 zu erwarten. Auf eine Anfrage bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde bestätigt, dass die Verordnung Anfang 2021 in Kraft treten und eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten umfassen soll, sodass der Meldestichtag in der zweiten Jahreshälfte 2022 liegen wird.
Inhalt der Meldepflicht
In der FinStabDEV werden Attribute und Metriken mit unterschiedlichen Ausprägungen aufgeführt, die von den Kreditinstituten gemeldet werden müssen. Unter anderem sind folgende Informationen relevant:
- Angaben zur Lage der Wohnimmobilie
- Beleihungs- und Marktwert der Wohnimmobilie
- Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe und zum Meldezeitpunkt
- Anteil notleidender Darlehen und Ausfallquote
- Realisierungsquote nach Verwertung
- Anteil der Darlehen mit Restschuldversicherung
- Gesamteinkommen des Darlehensnehmers
- Quotient aus Schuldendienst und Einkommen
- Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen
Auswirkungen für Ihr Haus
Erfahrungsgemäß liegen die Basisdaten für die genannten Feldinformationen bei den Instituten häufig nicht in der erforderlichen Form und Granularität in den Reporting-Systemen oder sogar in den Quellsystemen vor. Folglich sind Anpassungen in Datenmodellen, an der Datenversorgung oder gar bei der Datenerhebung (z. B. Einkommen) notwendig. Eine besondere Herausforderung stellt die geplante Rückerhebung auf „Best-Effort“-Basis für die Jahre 2018 bis 2020 dar.
Wenn die Deutsche Bundesbank bei der Analyse der ausgewerteten Daten Gefahren für die Finanzstabilität feststellt, wird sie Maßnahmen einleiten, um etwa einer Immobilienblase entgegenzuwirken — beispielsweise könnte die Kreditvergabe zum Wohnimmobilienerwerb per Allgemeinverfügung beschränkt werden, was die Flexibilität und Ertragssituation von Instituten bei Baufinanzierungen erheblich limitiert.
Aus diesem Grund ist es für die Institute ratsam, über die Auswirkungen einer Immobilienblase und die möglichen Maßnahmen der deutschen Aufsichtsbehörden informiert zu sein, um beurteilen zu können, wie sich etwaige Maßnahmen auf das eigene, aktuelle Portfolio auswirken können.
Dienstleistung: Initialisierungsphase mit Standard-Analyseverfahren
Im Rahmen der Initialisierungsphase unterstützten Berater mit einem agilen Mehr-Phasen-Modell bei der Konkretisierung der institutsspezifischen fachlichen Anforderungen und erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Umsetzungsempfehlung zur Sicherstellung der Meldefähigkeit:
- Konkretisierung der fachlichen Anforderungen aus den Datenattributen der FinStabDEV in den Dimensionen Produkte, Systeme und Prozesse
- Delta-Analyse zur Verfügbarkeit benötigter Informationen im aktuellen Anlieferungsprozess für die Meldewesensoftware bzw. in den Vorsystemen
- Stichprobenartige Untersuchung der Datenqualität kritischer Attribute (GAP-Analyse)
- Handlungsempfehlung mit wesentlichen Aufgabenpaketen und Meilensteinen sowie einer ersten Aufwandsschätzung
Ihr Nutzen
Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die notwendigen Anpassungen am Datenhaushalt zu identifizieren und zu klassifizieren, sodass Sie den Umsetzungsaufwand einschätzen und die Maßnahmen einleiten können, die nötig sind, um die gesetzlichen Meldeanforderungen an Wohnimmobilienkredite zu erfüllen. Die gewonnene Datenverfügbarkeit lässt sich zudem auch in Stresstestmodellen und im Kreditrisikomanagement verwenden.
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