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Risiko & Finanzen in Banken

FinStabDEV — die neue Meldepflicht zu Wohnimmobilienkrediten

AnaCredit war erst der Anfang: Mit der FinStabDEV wird die Deutsche Bundesbank künftig befugt sein, Daten über Wohnimmobilienfinanzierungen zu erheben, um die Gefahr einer Immobilienblase frühzeitig zu erkennen.

Ausgangslage

Bereits am 20.12.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht (FinStabDEV). Mit der FinStabDEV wird die Deutsche Bundesbank künftig befugt sein, Daten über Wohnimmobilienfinanzierungen zu erheben, um die Gefahr einer Immobilienblase zu erkennen und — falls nötig — rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten.

Aufgrund des geschichtlich wohl einmaligen Geschehens rund um die Sars-Cov2-Pandemie war die Veröffentlichung der finalen Rechtsverordnung erst Anfang 2021 zu erwarten. Auf eine Anfrage bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde bestätigt, dass die Verordnung Anfang 2021 in Kraft treten und eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten umfassen soll, sodass der Meldestichtag in der zweiten Jahreshälfte 2022 liegen wird.

Inhalt der Meldepflicht

In der FinStabDEV werden Attribute und Metriken mit unterschiedlichen Ausprägungen aufgeführt, die von den Kreditinstituten gemeldet werden müssen. Unter anderem sind folgende Informationen relevant:

Auswirkungen für Ihr Haus

Erfahrungsgemäß liegen die Basisdaten für die genannten Feldinformationen bei den Instituten häufig nicht in der erforderlichen Form und Granularität in den Reporting-Systemen oder sogar in den Quellsystemen vor. Folglich sind Anpassungen in Datenmodellen, an der Datenversorgung oder gar bei der Datenerhebung (z. B. Einkommen) notwendig. Eine besondere Herausforderung stellt die geplante Rückerhebung auf „Best-Effort“-Basis für die Jahre 2018 bis 2020 dar.

Wenn die Deutsche Bundesbank bei der Analyse der ausgewerteten Daten Gefahren für die Finanzstabilität feststellt, wird sie Maßnahmen einleiten, um etwa einer Immobilienblase entgegenzuwirken — beispielsweise könnte die Kreditvergabe zum Wohnimmobilienerwerb per Allgemeinverfügung beschränkt werden, was die Flexibilität und Ertragssituation von Instituten bei Baufinanzierungen erheblich limitiert.

Aus diesem Grund ist es für die Institute ratsam, über die Auswirkungen einer Immobilienblase und die möglichen Maßnahmen der deutschen Aufsichtsbehörden informiert zu sein, um beurteilen zu können, wie sich etwaige Maßnahmen auf das eigene, aktuelle Portfolio auswirken können.

Dienstleistung: Initialisierungsphase mit Standard-Analyseverfahren

Im Rahmen der Initialisierungsphase unterstützten Berater mit einem agilen Mehr-Phasen-Modell bei der Konkretisierung der institutsspezifischen fachlichen Anforderungen und erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Umsetzungsempfehlung zur Sicherstellung der Meldefähigkeit:

Ihr Nutzen

Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die notwendigen Anpassungen am Datenhaushalt zu identifizieren und zu klassifizieren, sodass Sie den Umsetzungsaufwand einschätzen und die Maßnahmen einleiten können, die nötig sind, um die gesetzlichen Meldeanforderungen an Wohnimmobilienkredite zu erfüllen. Die gewonnene Datenverfügbarkeit lässt sich zudem auch in Stresstestmodellen und im Kreditrisikomanagement verwenden.

Ihre Ansprechpartner

Ronny Maslosz — ehemals Partner der movisco AG

Tim Sutterer — ehemals Managing Consultant der movisco AG

für die movisco AG · Hamburg · Bonn · Frankfurt am Main

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