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Regulatorik & Meldewesen

AnaCredit — Der richtige Weg bietet Potenzial für effiziente Projekte

Fachlicher Kompass zu AnaCredit, (EU) 2016/867: Meldepflichten, Datenattribute und ein agiles Projektvorgehen für die Umsetzung.

AnaCredit (Analytical Credit Datasets – „analytische Kreditdatensätze“) schafft eine Datenbank mit detaillierten Informationen über Einzelkredite von Banken im Euroraum. Die Erhebung entsprechender granularer Kreditdaten dient dem Aufbau einheitlicher Statistiken, die der EZB und dem Europäischen System der Zentralbanken vor allem für geldpolitische Zwecke dienen. Darüber hinaus können AnaCredit-Daten grundsätzlich auch für bankaufsichtliche Zwecke genutzt werden.

Der Bedarf an besseren und detaillierteren Statistiken ist seit der Finanzkrise gestiegen: Unterschiedliche Wirtschaftssektoren, einzelne Unternehmen und Haushalte in den verschiedenen Ländern des Euroraums haben sehr unterschiedlich auf wirtschaftliche Schocks reagiert — die EZB muss für geldpolitische Zwecke Kenntnisse über diese Entwicklungen haben. Zudem haben die EZB sowie die nationalen Zentralbanken neue Aufgaben im Bereich der makroprudenziellen Aufsicht übernommen, die neue Instrumente und Wissen voraussetzen.

Vollständiger Fachlicher Kompass

Diese Infografik fasst den gesamten AnaCredit-Meldeprozess, alle Datenattribute der ersten Umsetzungsversion und das First Progress Vorgehensmodell auf einen Blick zusammen.

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Wer unterliegt der Meldepflicht?

Meldepflichtig sind Kreditinstitute sowie Zweigniederlassungen (Branches) von Kreditinstituten, die in einem anderen Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets niedergelassen sind (Reporting Agents). Reporting Agents müssen auch Kredite ihrer Zweigniederlassungen aus Nicht-EU-Ländern melden. Die Daten werden der jeweils zuständigen nationalen Zentralbank gemeldet, welche diese wiederum an die EZB weiterleitet.

Welche Daten werden gemeldet?

Zentrale Begriffe der Verordnung

First Progress GmbH Beratungsangebot entlang des Kreditprozesses

Herausforderungen im Projektvorgehen

Gesetzliche Anforderungen stehen zu Projektbeginn oft nicht endgültig fest, und die Umsetzung erfolgt häufig unter Prämissen, die später erhärtet oder geändert werden. Ein agiles Projektvorgehen ist deshalb oft von Vorteil: Daten müssen prozessual erschlossen werden, Softwarehersteller für Vorsysteme und Meldesoftware müssen eingebunden werden, Meldedaten müssen überleitbar sein — und die Projektdokumentation erfordert einen hohen Grad an Genauigkeit über alle Projektphasen hinweg (Vorstudie, Konzeption, Umsetzung/Prozessänderung, Test, Berichtsphasen).

Autoren

Ronny Maslosz — Partner Regulatory + Risk

Benjamin Schmidt — Experte Business Consulting

ehemals für die movisco AG · www.movisco.com

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