AnaCredit (Analytical Credit Datasets – „analytische Kreditdatensätze“) schafft eine Datenbank mit detaillierten Informationen über Einzelkredite von Banken im Euroraum. Die Erhebung entsprechender granularer Kreditdaten dient dem Aufbau einheitlicher Statistiken, die der EZB und dem Europäischen System der Zentralbanken vor allem für geldpolitische Zwecke dienen. Darüber hinaus können AnaCredit-Daten grundsätzlich auch für bankaufsichtliche Zwecke genutzt werden.
Der Bedarf an besseren und detaillierteren Statistiken ist seit der Finanzkrise gestiegen: Unterschiedliche Wirtschaftssektoren, einzelne Unternehmen und Haushalte in den verschiedenen Ländern des Euroraums haben sehr unterschiedlich auf wirtschaftliche Schocks reagiert — die EZB muss für geldpolitische Zwecke Kenntnisse über diese Entwicklungen haben. Zudem haben die EZB sowie die nationalen Zentralbanken neue Aufgaben im Bereich der makroprudenziellen Aufsicht übernommen, die neue Instrumente und Wissen voraussetzen.
Diese Infografik fasst den gesamten AnaCredit-Meldeprozess, alle Datenattribute der ersten Umsetzungsversion und das First Progress Vorgehensmodell auf einen Blick zusammen.
Wer unterliegt der Meldepflicht?
Meldepflichtig sind Kreditinstitute sowie Zweigniederlassungen (Branches) von Kreditinstituten, die in einem anderen Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets niedergelassen sind (Reporting Agents). Reporting Agents müssen auch Kredite ihrer Zweigniederlassungen aus Nicht-EU-Ländern melden. Die Daten werden der jeweils zuständigen nationalen Zentralbank gemeldet, welche diese wiederum an die EZB weiterleitet.
Welche Daten werden gemeldet?
- Nur Daten zu Krediten gegenüber juristischen Personen — keine Meldung von Krediten gegenüber Privatpersonen
- Meldeschwelle: 25.000 Euro, bezogen auf die Summe aller relevanten Instrumente gegenüber einem Kreditnehmer
- Notleidende Kredite sind bereits ab einer Meldegrenze von 100 Euro zu melden
- Für ein Instrument müssen bis zu 88 fachliche Attribute sowie 7 Identifier-Attribute (insgesamt 95 Attribute) übermittelt werden
Zentrale Begriffe der Verordnung
- Berichtsmitgliedstaat: Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion; weitere EU-Staaten können sich freiwillig anschließen
- Berichtspflichtiger: In Deutschland gebietsansässige Kreditinstitute sowie gebietsansässige Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute
- Beobachtete Einheit: Eine institutionelle Einheit, über deren Aktivität als Gläubiger oder Servicer der Berichtspflichtige berichtet
- Schuldner: Der Vertragspartner mit der unbedingten Verpflichtung zu Rückzahlungen aus dem zugrundeliegenden Instrument
- Gläubiger: Der Vertragspartner, der das Kreditrisiko eines Instruments trägt, soweit er nicht Sicherungsgeber ist
- Servicer: Der für das administrative und finanzielle Management eines Instruments verantwortliche Vertragspartner
- Originator: Bezeichnet in einem Verbriefungsgeschäft das Rechtssubjekt, das einen Vermögensgegenstand oder das Kreditrisiko auf die Verbriefungsstruktur überträgt
First Progress GmbH Beratungsangebot entlang des Kreditprozesses
- Business Analyse: Prüfung auf Melderelevanz und Meldeumfang, Aufstellung von Prämissen und Arbeitshypothesen, Ermittlung von Vergleichsdefinitionen anderer Meldesachverhalte
- Vorsystem-Analyse: Identifikation von Produkten, Systemen und relevanten Geschäftspartnern, Anpassung von Prozessen, Identifikation notwendiger Systemanpassungen
- Fachkonzeption: Beschreibung der fachlichen Lösung inkl. Mapping, fachliche Abhängigkeiten zu anderen Meldesachverhalten, Beschreibung systemischer Anwendungsfälle
- Umsetzung: Mitwirkung beim Customizing von Standard-Meldesoftware, Schnittstellenentwicklung, Mitentwicklung SAP-basierter Lösungen
- Test: Testmanagement, Ableitung von Testfällen und -szenarien, Ausführung von Tests inkl. End-2-End, Abweichungsanalyse und Testdokumentation
- Projektmanagement und PMO: Projektplanung, Entscheidungsvorlagen, Projekt Controlling, Change Management, Projektdokumentation und Prüfungsbegleitung
Herausforderungen im Projektvorgehen
Gesetzliche Anforderungen stehen zu Projektbeginn oft nicht endgültig fest, und die Umsetzung erfolgt häufig unter Prämissen, die später erhärtet oder geändert werden. Ein agiles Projektvorgehen ist deshalb oft von Vorteil: Daten müssen prozessual erschlossen werden, Softwarehersteller für Vorsysteme und Meldesoftware müssen eingebunden werden, Meldedaten müssen überleitbar sein — und die Projektdokumentation erfordert einen hohen Grad an Genauigkeit über alle Projektphasen hinweg (Vorstudie, Konzeption, Umsetzung/Prozessänderung, Test, Berichtsphasen).
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