Ausgangslage
AnaCredit steht als Abkürzung für Analytical Credit Datasets und ist ein auf Datensatzebene statistisches Kreditmeldewesen, dessen Implementierung die Europäische Zentralbank am 18. Mai 2016 über die Verordnung (EU) 2016/867 angeordnet hat. Diese neue regulatorische Anforderung richtet sich an alle europäischen Banken und ist in mehrere Stufen gegliedert: In der ersten definierten Stufe mussten ab September 2018 Daten zu allen Krediten ab einem Volumen über 25.000 €, die an eine nicht-natürliche Person vergeben werden (inkl. Geschäftspartnerdaten), an die jeweilige nationale Notenbank gemeldet werden.
Die dadurch entstehende Datenbank mit historischen Zeitreihen soll der EZB bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben helfen und unter anderem Entscheidungen in der Zinspolitik unterstützen. Die zu erhebenden Daten wurden so gewählt, dass Risikoeinheiten grenzübergreifend gebildet sowie Simulationen und Auswirkungsanalysen für die Laufzeit der Kredite vorgenommen werden können.
Projektziel
Im Rahmen des Gesamtprojekts für die Umsetzung der AnaCredit-Anforderungen mussten die konkreten Erfordernisse der Meldung erfüllt werden — dazu zählten die Anbindung neuer Datenattribute, der Aufbau der Datenversorgung, die Qualitätssicherung der zu meldenden Daten sowie die Verarbeitung und Meldung über das Meldetool Abacus 360. Das Projekt startete inmitten der noch laufenden Aktivitäten zur Umsetzung der BCBS#239 (Risk Data Aggregation) und musste gleichzeitig die Nutzung der neuen übergreifenden Datenplattform sicherstellen.
Dem Teilprojekt „Kreditfachliche Prozesse“ oblag die Verzahnung der operativen Einheiten mit den Einheiten des Reportings, die Definition eines DQM-Regelwerks inkl. dazugehöriger Bereinigungsprozesse, die Prozessdokumentation, die fachliche Konzeption und Einführung bisher nicht systemisch verfügbarer Informationen sowie die Begleitung der fachlichen Systemtests als End-2-End-Test.
Projektansatz
Die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen wurde meist auf Basis von Soll-/Ist-Vergleichen und entsprechenden GAP-Analysen aufgesetzt. Aufgrund der zumeist noch nicht finalen bzw. nicht exakt vorliegenden Spezifikationen erfolgte die Umsetzung in mehreren Phasen, was die Möglichkeit zur Adjustierung bot. Dafür entwickelte die First Progress ein kreditfachliches Datenmodell in Abhängigkeit der institutsspezifischen Grandfather-Regelungen.
Auf dieser Basis wurden — nach intensiven Analysen deren Einwertung — zu jedem Datenattribut und dessen Ausprägungen die fachlichen Anforderungen definiert, bis in das jeweilige Vorsystem heruntergebrochen und durch die First Progress GmbH als kreditfachliche GAP-Analyse dokumentiert sowie als Terms of References (TOR) für den Projektauftrag formuliert. Anschließend wurden sukzessive alle Felder einer Datenqualitätskontrolle unterzogen und institutsspezifische DQ-Prüfregeln entwickelt.
Exkurs: Die Konsortialkreditkennung
Um die Abhängigkeit einzelner Kunden von einem oder mehreren Kreditinstituten erkennen zu können, wurde die sogenannte Konsortialkreditkennung von der EZB gefordert. Dieses Datenattribut führt gerade bei multinationalen Finanzierungen mit Konsortialführung außerhalb der EZB-Hoheit zu einem zusätzlichen Abstimmungsaufwand mit den beteiligten AnaCredit-meldepflichtigen Konsorten — ein Beispiel dafür, dass die EZB verschiedene Sachverhalte nicht vollständig beleuchtet hat.
Projektbeitrag
Der Beitrag der First Progress GmbH in den iterativen Phasen des Projekts „AnaCredit“ umfasste die Projektphasen der Spezifikation und Abgrenzung zwischen den Teilprojekten, die Umsetzung im Sinne der Einführung und Änderung von Prozessen sowie den Test im Sinne von End-2-End-Abgleichen und Schulungen der Mitarbeiter:
- Fachkonzeption
- Feld- und Funktionsmappings
- Testkonzeption und Testdurchführung
- Anwenderdokumentation
- Prozessabläufe
Fazit
Durch die teilweise volatilen Anforderungen der Bundesbank und der EZB über die Projektlaufzeit änderte sich der Projektscope und erhöhte nachträglich die Projektkosten. Die sehr gute, resortübergreifende Zusammenarbeit war und ist Garant für die Erreichung gemeinsamer interdisziplinärer Projektziele. Die Erfüllung der gesetzlichen Meldevorschriften wurde durch die Berater der First Progress GmbH unterstützt und die fristgerechte Meldung im Projekt sichergestellt.
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